Anschlussfinanzierung Grundschuld Berlin
Die Anschlussfinanzierung durch bereits bestehende Grundbucheinträge absichern
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Bau- und Immobilienfinanzierungen werden nicht nur durch einen schriftlich fixierten Vertrag abgesichert, sondern ebenfalls mit Eintragungen im Grundbuch der Immobilie.
Dies sichert den finanzierenden Banken oder auch privaten Geldgebern einen rechtlichen Anspruch auf Verwertung der Immobilie bei länger andauernden Zahlungsausfällen zu.
Zur Verfügung stehen hierfür sowohl eine eingetragene Hypothek als auch eine Grundschuld.
Während sich die Hypothek mit jeder Zahlung verringert, bleibt die Höhe der Grundschuld über die gesamte Finanzierungsdauer konstant.
Dies ermöglicht es die Anschlussfinanzierung ebenfalls mit der bereits bestehenden Grundschuld abzusichern.
Das spart zudem Kosten, da jeder Eintrag ins Grundbuch mit Kosten verbunden ist, die einzig zu Lasten des dort vermerkten Eigentümers fallen.
Sobald die geschuldete Summe plus Zinsen komplett an die Bank zurückgeführt wurde, entfällt der Anspruch der Bank weiterhin auf die Grundschuld Zugriff nehmen zu können.
Nach Erteilung der Löschungsbewilligung steht es dem Kreditnehmer offen die Grundschuld für zukünftige Beleihungen im Grundbuch stehen zu lassen oder den Eintrag zu löschen.
Anschlussfinanzierung Grundschuld Berlin – Was es bei einer Umschuldung im Rahmen der Anschlussfinanzierung zu beachten gilt
Wird die Anschlussfinanzierung mit einer anderen Bank abgeschlossen ist von einer Umschuldung die Rede.
Für diese kann dennoch die bereits vorhandene Grundschuld verwendet werden.
Hierfür muss jedoch die vorherige Bank zustimmen, das diese der Abtretung der Schuld in Verbindung der Ablösung der Restschuld zustimmen muss.
Beim Gläubigerwechsel zwischen Banken greifen interne Abläufe, die dieses Vorhaben erleichtern.
Etwas schwieriger ist es beim Wechsel von einer Bank zu einem privaten Geldgeber.
Hier kann die Bank durchaus einen Beweis erfordern, dass der neue Gläubiger auch in der Lage ist den geschuldeten Betrag zu begleichen.
Anschlussfinanzierung Grundschuld Berlin – Dient die abgeschlossene Grundschuld noch für weitere finanzielle Forderungen der Bank als Sicherheit, kann eine Freigabe zudem verweigert werden.
In diesem Fall müsste sich die für die Anschlussfinanzierung ausgewählte Bank mit einer Absicherung im zweiten Rang zufrieden geben.
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